Diensthaftpflichtversicherung für Beamte
Die Diensthaftpflicht ist eine wichtige Absicherung, wenn Arbeitgeber oder Dienstherren Regressansprüche gegen Mitarbeiter geltend machen wollen. Entstehen Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, kann eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte sehr wertvoll sein.
Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte sinnvoll?
Mitunter reicht schon eine mittlere Fahrlässigkeit aus, damit Regressansprüche entstehen. Auch werden oft Schäden von geschädigten oder benachteiligten Personen gegenüber des Beamten geltend gemacht. Die private Haftpflichtversicherung reicht in vielen Fällen nicht aus. Diese wird meist durch den Baustein der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte ergänzt.

Wir haben Ihnen hier einmal zwei Beispiele vorbereitet, in denen eine Diensthaftpflichtversicherung für eine(n) Angestellte(n) des öffentlichen Dienstes greifen würde:
- Beim Bau eines Fußballstadions wird eine Baugenehmigung erteilt. Da sich das geplante Stadion in unmittelbarer Nähe zu einer benachbarten Wohnsiedlung befindet, haben die Anwohner Anspruch auf Schadenersatz. Der regelmäßige Lärm der Fußballfans stört die Anwohner vor allem am Wochenende in ihrer verdienten Ruhe. Der Beamte, der die Genehmigung erteilt hat, ist verantwortlich für den entstandenen Schaden. Die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte könnte eine unschätzbare finanzielle Absicherung darstellen.
- Lehrer sind permanent der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht ausgesetzt. Schüler verletzen sich auf Klassenfahrten oder im Unterricht. Schüler sind über die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert. Jedoch hilft auch hier in vielen Fällen eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte weiter, sollten Schäden entstanden sein, die die GUV nicht übernimmt.
Rechtliche Grundlagen und Haftung
Laut Bundesbeamtengesetz (§ 75 BBG) und § 839 BGB haften Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst für Schäden aus Dienstpflichtverletzungen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Dienstherr Sie persönlich in Regress nehmen. Die Diensthaftpflicht übernimmt in erster Linie die Klärung der Schuldfrage, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Wichtige Leistungen einer guten Diensthaftpflicht
Deckungssumme: Empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro, optimal sind bis zu 60 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Vermögensschäden: Besonders für Entscheidungsträger wie Richter oder Amtsleiter sollte der Versicherungsschutz Vermögensschadenhaftpflicht mit abdecken (bis 300.000 Euro).
Schlüsselverlust: Der Verlust von Dienstschlüsseln sollte bis mindestens 15.000 Euro, besser bis 50.000 Euro abgesichert sein.
Fiskalisches Eigentum: Schäden an oder Verlust von Dienstkleidung und Ausrüstungsgegenständen sollten mitversichert sein.
Unser Rat an alle Beamten
Falsche Entscheidungen eines Beamten oder auch ganz einfach unglückliche Umstände können dem Dienstherren finanzielle Schäden bescheren. Darüber hinaus können selbstverständlich auch Unternehmen oder Privatleute ihre Forderungen aufgrund falsch getroffener Entscheidungen geltend machen. Wir geben ganz klar den Rat an alle Beamten, Lehrer, Feuerwehrleute, Polizeibeamte und Richter:
Eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte gehört genau so wie eine Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt zum Grundgerüst einer guten Absicherung. Mit unserer fast 30-jährigen Erfahrung als unabhängige Versicherungsmakler stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zum Thema Diensthaftpflicht jederzeit zur Seite und beraten Sie gerne umfassend, kompetent und fair.

